Das Urteil Nr. 14840 vom 27. Oktober 2022, das am 6. April 2023 veröffentlicht wurde, stellt eine wichtige Entscheidung des Kassationsgerichts hinsichtlich der Regelung der Verantwortung der Einrichtungen dar, die im Gesetzesdekret Nr. 231 von 2001 vorgesehen ist. In dieser Entscheidung hat das Gericht die Unmöglichkeit festgestellt, das Institut der Bewährung, das in Art. 168-bis des Strafgesetzbuches vorgesehen ist, auf juristische Personen anzuwenden, und dabei die Spezifität der administrativen Verantwortung im Vergleich zur strafrechtlichen Verantwortung für natürliche Personen hervorgehoben.
In der Begründung des Urteils hat das Gericht klargestellt, dass die Bewährung für Erwachsene als eine "strafrechtliche Sanktion" konzipiert ist, die auf Einzelpersonen und die ihnen zuzurechnenden Straftaten anwendbar ist. Diese Auffassung kann laut dem Gericht nicht auf Einrichtungen ausgeweitet werden, da ihre Verantwortung einem "tertium genus", einer dritten Art von Verantwortung, zugeordnet ist, die nicht mit der der natürlichen Personen übereinstimmt. Dieses Prinzip steht im Einklang mit Artikel 25, Absatz 2, der Italienischen Verfassung, der das Legalitätsprinzip im Strafrecht festlegt.
Regelung der Verantwortung der Einrichtungen "ex lege" Nr. 231 von 2001 - Aussetzung des Verfahrens mit Bewährung - Anwendbarkeit - Ausschluss. Das Institut der Bewährung gemäß Art. 168-bis StGB ist in Bezug auf die Regelung der Verantwortung der Einrichtungen nach dem Gesetzesdekret vom 8. Juni 2001, Nr. 231, nicht anwendbar. (In der Begründung hat das Gericht festgestellt, dass die Bewährung für Erwachsene die Natur einer "strafrechtlichen Sanktion" hat, die auf den angeklagten natürlichen Personen und den ihnen abstrakt zuzurechnenden Straftaten abgestimmt ist und aufgrund des Gesetzesvorbehalts nicht auf Einrichtungen ausgedehnt werden kann, deren administrative Verantwortung einem "tertium genus" zugeordnet ist).
Dieses Urteil hat mehrere bedeutende Implikationen für die Rechtswelt und für Unternehmen. Zu den relevantesten zählen wir:
Diese Entscheidung reiht sich in einen breiteren Kontext der Entwicklung der Normen zur Verantwortung der Einrichtungen ein, der ein zunehmendes Interesse der Rechtsprechung daran zeigt, die verschiedenen Formen von Verantwortung und die entsprechenden Sanktionen zu unterscheiden.
Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 14840 von 2022 wichtige Denkanstöße zum Thema der Verantwortung der Einrichtungen und zur Anwendbarkeit der Bewährung. Es ist entscheidend, dass die Unternehmen diese Unterscheidung gut verstehen, da die administrative Verantwortung bedeutende Konsequenzen nach sich ziehen kann und eine strenge Compliance-Verpflichtung mit sich bringt. Die Rechtsprechung wird weiterhin eine entscheidende Rolle dabei spielen, diese Fragen weiter zu klären und Leitlinien für die Verantwortung der Einrichtungen in der nahen Zukunft zu definieren.