Wir untersuchen das kürzliche Urteil Nr. 28709 von 2024, das die Frage der vorläufigen Beschlagnahme im Zusammenhang mit Steuerstraftaten und dem im Gesetzesdekret Nr. 34 von 2023 vorgesehenen Grund für die Straflosigkeit klärt.
Eine Analyse des Urteils, das die Beziehungen zwischen Zurechnungsfähigkeit und Schuld klarstellt, mit besonderem Bezug auf Vorsatz in Situationen von Persönlichkeitsstörungen und chronischem Alkoholismus im Licht der italienischen Rechtsprechung.