Das Urteil Nr. 17496 von 2022: Straflosigkeit und Vorsatz im Falle einer teilweisen Geistesstörung

Das Thema der Schuldfähigkeit und des Vorsatzes ist zentral im Strafrecht, insbesondere wenn es um Personen mit psychischen Störungen oder Problemen im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch geht. Das Urteil Nr. 17496 vom 29. November 2022, erlassen vom Appellationsgericht Messina, bietet wichtige Denkanstöße zu diesen Aspekten und klärt das Verhältnis zwischen der Fähigkeit zu verstehen und zu wollen und der strafrechtlichen Verantwortung.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Das Gericht erklärte das Rechtsmittel für unzulässig und behandelte das Konzept der Schuldfähigkeit als die Fähigkeit zu verstehen und zu wollen. Es ist wichtig zu betonen, dass Schuldfähigkeit und Schuld unterschiedliche, wenn auch miteinander verbundene Konzepte sind. Die Schuldfähigkeit muss vor der Schuld festgestellt werden, da sie die naturalistische Komponente der strafrechtlichen Verantwortung darstellt.

01 Präsident: ROCCHI GIACOMO. Berichterstatter: TOSCANI EVA. Referent: TOSCANI EVA. Angeklagter: LOSENGO ANTONIO. Staatsanwalt: PICARDI ANTONIETTA. (Bestätigt) Er erklärt für unzulässig, APPELLATIONSGERICHT MESSINA, 09/03/2022 560001 SCHULDFÄHIGKEIT - IM ALLGEMEINEN (FÄHIGKEIT ZU VERSTEHEN UND ZU WOLLEN) - Teilweise Geistesstörung - Beziehungen zum Vorsatz - Autonomie - Konsequenz - Fallkonstellation. Die Schuldfähigkeit, als Fähigkeit zu verstehen und zu wollen, und die Schuld, als Bewusstsein und Wille der rechtswidrigen Handlung, drücken unterschiedliche Konzepte aus und wirken auf unterschiedlichen Ebenen, obwohl erstere, als naturalistische Komponente der Verantwortung, vorrangig vor der zweiten festgestellt werden muss, mit der Konsequenz, dass der generelle Vorsatz mit einer teilweisen Geistesstörung vereinbar ist. (Fallkonstellation im Hinblick auf versuchten Mord, in dem der Vorsatz trotz Persönlichkeitsstörung und chronischem Alkoholismus als gegeben angesehen wurde, da diese nicht das kritische Urteilsvermögen und die Vorstellung vom Ereignis beeinträchtigt hatten).

Analyse der Fallkonstellation

Die von der Kammer geprüfte Fallkonstellation betraf einen Fall von versuchtem Mord, bei dem der angeklagte Person eine Persönlichkeitsstörung und eine Vorgeschichte von chronischem Alkoholismus aufwies. Trotz dieser Probleme hielt das Gericht die Person für in der Lage, ein kritisches Urteilsvermögen und eine Vorstellung der Ereignisse auszuüben, was notwendige Elemente zur Konfiguration des Vorsatzes sind. Daraus ergibt sich, dass eine teilweise Geistesstörung die Möglichkeit, generellen Vorsatz zu konfigurieren, nicht ausschließt.

  • Die Schuldfähigkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortung.
  • Der Vorsatz kann mit einer teilweisen Geistesstörung koexistieren, vorausgesetzt, er beeinträchtigt nicht die Fähigkeit zu verstehen und zu wollen.
  • Der vorliegende Fall unterstreicht die Bedeutung der psychiatrischen Bewertung im Rahmen strafrechtlicher Verfahren.

Fazit

Das Urteil Nr. 17496 von 2022 stellt einen wichtigen Präzedenzfall in der italienischen Rechtsprechung dar und klärt, dass das Vorhandensein einer teilweisen Geistesstörung die Möglichkeit, Vorsatz zu konfigurieren, nicht ausschließt, solange die Person in der Lage ist, die Bedeutung ihrer Handlungen zu verstehen. Diese Klarstellung ist entscheidend, nicht nur für die Rechtsexperten, sondern auch für diejenigen, die mit ähnlichen Situationen konfrontiert sind, und hebt die Komplexität der Dynamik zwischen psychischer Gesundheit und strafrechtlicher Verantwortung hervor.

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