Das recente Urteil Nr. 37248 aus dem Jahr 2024 klärt die „objektiven Bedingungen der Ungewissheit“ im Bereich der Steuerstraftaten und hebt die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieses Entschuldigungsgrundes hervor. Eine vertiefende Analyse für Fachleute und Bürger.