Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Urteil Nr. 15937 von 2024: Die Unzulässigkeit der Berufung wegen mangelnden Interesses.

Das recente Urteil des Berufungsgerichts von Neapel klärt die Grenzen der Anfechtung durch den Angeklagten, wenn der Strafschärfungsgrund als minder bedeutend im Vergleich zu den mildernden Umständen angesehen wird, und hebt die Bedeutung eines konkreten Interesses an der Klage hervor.