Das kürzliche Urteil des Kassationsgerichts klärt die Sanktionsbehandlung im Falle des ungerechtfertigten Tragens von Gegenständen, die geeignet sind, zu verletzen, und hebt die Bedeutung der Qualifizierung des Sachverhalts als geringfügig hervor sowie die Anwendung lediglich der Geldstrafe.