Urteil Nr. 51388 von 2023: Ungerechtfertigter Besitz von Gegenständen, die zum Verletzen geeignet sind, und die Geldstrafe

Das Urteil Nr. 51388 vom 24. November 2023 stellt eine wichtige Entscheidung des Kassationsgerichts im Strafrecht dar, die den ungerechtfertigten Besitz von Gegenständen, die zum Verletzen geeignet sind, betrifft. Insbesondere hat das Gericht zur Qualifizierung des Sachverhalts als geringfügig und zu den daraus resultierenden Sanktionen Stellung genommen, und somit ein Prinzip von erheblichem Interesse für die Rechtsprechung und die juristische Praxis festgelegt.

Der rechtliche Kontext

Der zur Diskussion stehende Sachverhalt fällt in den rechtlichen Rahmen des Gesetzes vom 18. April 1975, Nr. 110, das den Besitz von Waffen und Gegenständen, die zum Verletzen geeignet sind, regelt. Gemäß Artikel 4, Absatz 3, kann das Delikt als geringfügig qualifiziert werden, in welchem Fall die Norm die Anwendung nur der Geldstrafe vorsieht. Das Gericht hat klargestellt, dass die Verwendung des Begriffs "kann" keine Ermessensspielräume des Richters impliziert, sondern eine Pflicht zur Anwendung der milderen Strafe im Falle von geringfügigen Vergehen beinhaltet.

Die Leitsätze des Urteils

Ungerechtfertigter Besitz von Gegenständen, die zum Verletzen geeignet sind - Anerkennung der Geringfügigkeit des Sachverhalts - Anwendung nur der Geldstrafe - Notwendigkeit. Im Hinblick auf den ungerechtfertigten Besitz von Gegenständen, die zum Verletzen geeignet sind, führt die Qualifizierung des Sachverhalts als geringfügig gemäß Artikel 4, Absatz 3, letzter Teil, des Gesetzes vom 18. April 1975, Nr. 110, zur Anwendung nur der Geldstrafe, ohne dass es darauf ankommt, dass in der Formulierung der Norm der Ausdruck "kann" verwendet wurde, da die Milderung durch die unverhältnismäßige Natur der kombinierten Strafe von Arrest und Geldstrafe für Sachverhalte mit minimaler Schwere gerechtfertigt ist.

Die Entscheidung hebt hervor, dass im Falle des ungerechtfertigten Besitzes von Gegenständen, die zum Verletzen geeignet sind, die Bewertung der Geringfügigkeit des Sachverhalts zu einer günstigeren Sanktionierung für den Angeklagten führen kann. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das stets die Anwendung von Strafen leiten muss, insbesondere wenn es um weniger schwerwiegende Straftaten geht.

Rechtliche und praktische Implikationen

Die Implikationen des Urteils sind vielfältig:

  • Anerkennung der Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung der Schwere des Sachverhalts durch die Richter.
  • Möglichkeit der Anwendung weniger belastender Sanktionen für geringfügige Sachverhalte, was eine gerechtere Rechtsprechung fördert.
  • Stärkung des Schutzes der Rechte der Angeklagten durch die Anwendung von Strafen, die der Schwere der Straftat angemessen sind.

In einem Rechtssystem, das darauf abzielt, Fairness und Gerechtigkeit zu gewährleisten, stellt das Urteil Nr. 51388 von 2023 einen wichtigen Fortschritt in Richtung einer gerechteren und verhältnismäßigeren Sanktionierung dar.

Fazit

Zusammenfassend bietet das Urteil des Kassationsgerichts eine wichtige Reflexion über die Notwendigkeit eines verhältnismäßigen Ansatzes in Bezug auf strafrechtliche Sanktionen, insbesondere bei geringfügigen Straftaten. Die Qualifizierung des Sachverhalts als geringfügig ermöglicht es, übermäßige Strafen zu vermeiden und eine ausgewogenere und respektvollere Gerechtigkeit gegenüber den grundlegenden Rechten zu fördern. Diese rechtsprechende Ausrichtung könnte sich erheblich auf die tägliche Praxis des Strafrechts auswirken und eine humanere und rationalere Sichtweise der Gerechtigkeit unterstützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci