Das Urteil des Kassationshofes von 2023 bietet wichtige Klarstellungen zur Konfigurierbarkeit des Straftatsbestandes der Unterschlagung im Zusammenhang mit der Aneignung immaterieller Güter und hebt die Probleme im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Steuergutschriften durch öffentliche Beamte hervor.