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Urteil Nr. 36555 von 2024: Aufhebung ohne Zurückverweisung und die bedingte Aussetzung der Strafe.

Wir analysieren das Urteil Nr. 36555 aus dem Jahr 2024, das die Voraussetzungen für die Anerkennung des bedingten Strafaufschubs im Falle der Aufhebung durch den Kassationsgerichtshof klärt.