Wir analysieren das Urteil Nr. 36555 aus dem Jahr 2024, das die Voraussetzungen für die Anerkennung des bedingten Strafaufschubs im Falle der Aufhebung durch den Kassationsgerichtshof klärt.
Aufhebung ohne Rückverweisung bedingte Aussetzung Kassationsgericht Strafrecht