Wir analysieren das Urteil Nr. 14840 von 2022 des Kassationsgerichts in Bezug auf die Regelung der Haftung von juristischen Personen gemäß Gesetz Nr. 231 von 2001 und vertiefen den Ausschluss der Bewährung für juristische Personen.
Das kürzliche Urteil Nr. 37237 von 2024 klärt die Frage der Ausschlussgründe für die Strafbarkeit wegen besonderer Geringfügigkeit in Bezug auf die administrative Verantwortung von Körperschaften und hebt die Unterscheidung zwischen Körperschaft und natürlicher Person hervor.