Das Urteil Nr. 26548 von 2023 klärt wichtige Aspekte zur Nichtigkeit der Zustellung im summarischen Verfahren und stellt fest, dass die Wiederholung der Erfüllung dem Richter der Hauptverhandlung obliegt. Lassen Sie uns gemeinsam die rechtlichen und praktischen Implikationen dieser Entscheidung entdecken.