Das Urteil Nr. 48744 von 2023 des Kassationsgerichts bietet wichtige Klarstellungen zum Missbrauch von Erziehungsmitteln und Disziplin im Bildungsbereich und hebt die Notwendigkeit eines unangemessenen Verhaltens des Schülers hervor, um eine disziplinarische Maßnahme zu rechtfertigen.