Kommentar zu dem Urteil Nr. 46354 vom 2024: Unrechtmäßige Wahrnehmung öffentlicher Leistungen und Bauprämien

Das Urteil Nr. 46354 vom 29. Oktober 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bietet eine wichtige Auslegung zu den Straftaten im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Wahrnehmung öffentlicher Leistungen, insbesondere in Bezug auf die sogenannten "Bauprämien". Die zentrale Frage betrifft die Konfigurierbarkeit dieser Straftat im Falle einer falschen Selbstdeklaration, und das Gericht hat einige grundlegende Aspekte klargestellt.

Der rechtliche Kontext

Das italienische Recht sieht spezifische Vorschriften zur Regulierung der Bauprämien vor, wie das Gesetzesdekret 19/05/2020 Nr. 34, das Anreize für die Renovierung und die Energieeffizienz von Gebäuden eingeführt hat. Die Anwendung dieser Vorschriften hat jedoch Zweifel und Kontroversen aufgeworfen, insbesondere hinsichtlich der Richtigkeit der von den Nutzern vorgelegten Selbstdeklarationen zur Erlangung von Steuergutschriften.

Das Urteil und seine Bedeutung

„Bauprämien“ - Erlangung von Steuergutschriften auf der Grundlage einer falschen Selbstdeklaration - Straftat der unrechtmäßigen Wahrnehmung öffentlicher Leistungen - Konfigurierbarkeit - Differenzierungsmerkmale von der Straftat des Betrugs gemäß Art. 640-bis StGB. Die Erlangung der Steuergutschrift für die sogenannten "Bauprämien", die auf einer falschen Selbstdeklaration über die Ausführung der Arbeiten basiert, erfüllt das Strafdelikt der unrechtmäßigen Wahrnehmung öffentlicher Leistungen und nicht das des schweren Betrugs gemäß Art. 640-bis StGB, da der betrügerische Aspekt fehlt, da die Kontrolle durch die Steuerbehörde nach der Gewährung erfolgt, sowie der Vermögensschaden für den Staat, der nur realisiert wird, wenn die abgetretenen Gutschriften tatsächlich eingezogen oder verrechnet werden, und somit ein nachfolgendes und eventuelles Ereignis im Vergleich zur unrechtmäßigen Erlangung der Steuervergünstigung darstellt. (In der Begründung hat das Gericht präzisiert, dass die Option der Abtretung der Gutschrift dennoch die Ausstellung von Rechnungen voraussetzt, die Ausgaben für tatsächlich durchgeführte Arbeiten oder Lieferungen dokumentieren, auch wenn für steuerliche Vorteile, die nicht dem sogenannten "Superbonus" von 110% entsprechen, auf die Vorlage der Fortschrittsberichte der Arbeiten verzichtet werden kann).

Das Gericht hat bei der Behandlung der Frage der Unterscheidung zwischen unrechtmäßiger Wahrnehmung öffentlicher Leistungen und Betrug betont, dass im spezifischen Fall der falschen Selbstdeklaration für die Bauprämien zwei grundlegende Elemente fehlen, um das Delikt des Betrugs zu konfigurieren. Erstens das täuschende Element, da die Kontrolle durch die Steuerbehörde nach der Gewährung des Kredits erfolgt. Zweitens tritt der Vermögensschaden für den Staat erst in einer späteren Phase ein, wenn die Gutschriften tatsächlich eingezogen werden.

Praktische Implikationen und Schlussfolgerungen

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für die Steuerzahler und Fachleute im Sektor, da es klarstellt, dass die bloße Vorlage einer falschen Selbstdeklaration nicht automatisch das Straftatdelikt des Betrugs erfüllt. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die unrechtmäßige Erlangung einer Steuergutschrift dennoch das Delikt der unrechtmäßigen Wahrnehmung öffentlicher Leistungen konfigurieren kann, mit den entsprechenden strafrechtlichen Sanktionen. Daher ist es für Bürger und Unternehmen unerlässlich, auf die Dokumentation und die Richtigkeit der vorgelegten Erklärungen zu achten.

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 46354 vom 2024 einen bedeutenden Schritt in der italienischen Rechtsprechung im Bereich der Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung dar und bietet einen Denkanstoß für die Bedeutung von Korrektheit in steuerlichen und bürokratischen Praktiken.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci