Ultrawirkung und Vertragsänderungen: Kommentar zur Anordnung Nr. 9136 von 2024

Die Anordnung Nr. 9136 vom 5. April 2024, erlassen vom Kassationsgericht, stellt einen wichtigen juristischen Eingriff im Bereich des Arbeitsrechts und der Tarifverträge dar. In diesem Urteil sahen sich die Richter mit der Frage der Nachfolge zwischen Tarifverträgen und der nachteiligen Änderungen der Rechte der Arbeitnehmer konfrontiert. Wir werden die Implikationen dieser Entscheidung analysieren, die sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer selbst Denkanstöße bietet.

Der rechtliche Kontext der Ultrawirkung

Die zentrale Frage dieser Anordnung betrifft das Prinzip der Ultrawirkung der Tarifverträge. Artikel 2077 des Zivilgesetzbuches legt fest, dass im Falle der Nachfolge zwischen Tarifverträgen nachteilige Änderungen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Das bedeutet, dass, obwohl ein vorheriger Vertrag durch einen neuen ersetzt werden kann, die bereits erworbenen Rechte der Arbeitnehmer ohne triftige Begründungen nicht berührt werden dürfen.

Details der Anordnung und praktische Implikationen

Im konkreten Fall hat das Gericht einen Verstoß gegen Art. 2077 des Zivilgesetzbuches in Bezug auf eine unternehmensinterne Vereinbarung ausgeschlossen. Diese Vereinbarung, obwohl sie eine Umstrukturierung des Vergütungssystems und die Zusammenfassung bestimmter Entgelte in neuen Zahlungen vornahm, respektierte die Vergütungsrechte der Arbeitnehmer. Insbesondere wurde das Recht des Arbeitnehmers anerkannt, auf individuelle wirtschaftliche Leistungen zu verzichten, solange es sich nicht um unverzichtbare Rechte handelt, die durch das Gesetz oder frühere Tarifverträge festgelegt sind.

  • Der Arbeitnehmer kann auf individuelle wirtschaftliche Rechte verzichten, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
  • Die Bestimmungen der Tarifverträge wirken als heterogene Quellen und beeinflussen die individuellen Rechte.
  • Nachteilige Änderungen sind zulässig, dürfen jedoch keine bereits erworbenen Rechte verletzen.
ULTRAWIRKUNG - NACHFOLGE VON VERTRÄGEN Nachteilige Änderungen früherer Bestimmungen - Zulässigkeit - Grundlage - Unternehmensinterne Vereinbarung, die frühere Vereinbarung ändert - Verletzung von Art. 2077 des Zivilgesetzbuches und der Vergütungsrechte des Arbeitnehmers - Ausschluss - Fallkonstellation. Im Falle der Nachfolge zwischen Tarifverträgen sind nachteilige Änderungen für den Arbeitnehmer nur mit dem Limit der erworbenen Rechte zulässig, ohne dass ein Recht, das aus einer aufgehobenen oder durch eine nachfolgende Norm ersetzten kollektiven Regelung resultiert, als endgültig erworben betrachtet werden kann, da die Bestimmungen der Tarifverträge von außen als heterogene Quelle der Regelung wirken, die mit der individuellen Quelle konkurriert, wobei das Recht des Arbeitnehmers, wirksam auf individuelle wirtschaftliche Leistungen zu verzichten, die nicht die Anwendung von unverzichtbaren Bestimmungen betreffen, die durch das Gesetz oder die Tarifverträge festgelegt sind, oder um unveräußerliche Rechte nach Art. 2113 des Zivilgesetzbuches, unberührt bleibt. (Im vorliegenden Fall hat die S.C. einen Verstoß gegen Art. 2077 des Zivilgesetzbuches und die Vergütungsrechte des Arbeitnehmers durch eine unternehmensinterne Vereinbarung ausgeschlossen, die, während sie eine umfassende Umstrukturierung des Vergütungssystems vornahm, bestimmte kollektive Nebenleistungen in zwei neuen Zahlungen zusammengefasst hat, die von der Anwesenheit im Dienst abhängen, und deren Anerkennung für Mitarbeiter, die einen über dem Mindestlohn liegenden Betrag aufgrund einer individuellen Vereinbarung erhalten, von der Entscheidung abhängt, darauf mit einer gemäß Art. 2113, letzter Absatz, des Zivilgesetzbuches unterzeichneten Vereinbarung zu verzichten).

Fazit

Zusammenfassend bietet die Anordnung Nr. 9136 von 2024 eine wichtige Klärung zur Handhabung von Vertragsänderungen im Arbeitsbereich. Das Urteil bekräftigt, dass, obwohl nachteilige Änderungen zulässig sind, die bereits erworbenen Rechte der Arbeitnehmer stets geschützt werden müssen. Dieses Gleichgewicht ist entscheidend, um soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in einem sich ständig weiterentwickelnden normativen Kontext zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci