Die Verordnung Nr. 8636 von 2024 des Kassationsgerichts hebt hervor, dass die Bewertung des Fehlens der gesundheitlichen Voraussetzungen für die ordentliche Invaliditätsrente auch auf das folgende Dreijahreszeitraum ausgeweitet wird, was das Prinzip der Unveränderlichkeit der Umstände bestätigt.