Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 26805 von 2023 klärt die Bedingungen für den Ausschluss von Erdboden und Gesteinsmaterial aus dem Abfallregime und hebt die Bedeutung des Begriffs 'derselbe Standort' für die Wiederverwendung von Materialien hervor. Lassen Sie uns die rechtlichen Auswirkungen dieser Entscheidung erkunden.
Eine recente Anordnung des Kassationsgerichts klärt die Auslegung von Art. 15, Abs. 4, d.lgs. Nr. 22 von 1997 und stellt fest, dass die Grenze von 30 kg für die Gesamttransporte des Tages gilt, nicht für einzelne Transporte.