Wir analysieren die Verordnung Nr. 16860 vom 19. Juni 2024 des Kassationsgerichts, die die Modalitäten der Anfechtung von Übertragungsbeschlüssen im Rahmen des internationalen Schutzes klärt und die Zulassung von Nichtigkeitsgründen auch in der Phase nach der Beschwerde hervorhebt.