Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zum Urteil Nr. 22135 von 2023: Die fehlende digitale Unterschrift und die Zulässigkeit der Beschwerde.

Das Urteil Nr. 22135 von 2023 stellt klar, dass während eines Notstands das Fehlen der digitalen Unterschrift der Anlagen die Unzulässigkeit der Revision nicht bedingt, sofern es sich um nicht wesentliche Dokumente handelt.