Das Urteil Nr. 22135 von 2023 stellt klar, dass während eines Notstands das Fehlen der digitalen Unterschrift der Anlagen die Unzulässigkeit der Revision nicht bedingt, sofern es sich um nicht wesentliche Dokumente handelt.
Covid-19-Notlage digitale Unterschrift Revision Urteil 22135 Verfahrensrecht