Die Verordnung Nr. 18635 von 2024 klärt die ordentliche Gerichtsbarkeit im Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung aus Urteilen des Rechnungshofs und hebt die Trennung zwischen Staatshaftung und subjektivem Recht hervor.
Einspruch ordentliche Jurisdiktion Rechnungshof subjektives Recht Zwangsvollstreckung