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Eine Analyse des Urteils des römischen Überwachungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Kollegiums für die Einsprüche gegen die Hausarrest, mit besonderem Bezug auf Art. 678 der Strafprozessordnung.
Das Urteil Nr. 38638 von 2024 bietet wichtige Klarstellungen zur Zuständigkeit des Vollstreckungsrichters im Falle von als unzulässig erklärten Einwendungen wegen offensichtlicher Unbegründetheit und hebt die Notwendigkeit einer Umwandlung in ein Revisionsverfahren hervor.