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Urteil Nr. 38638 von 2024: Der Vollstreckungsrichter und die Umwandlung in eine Revision beim Kassationsgericht.

Das Urteil Nr. 38638 von 2024 bietet wichtige Klarstellungen zur Zuständigkeit des Vollstreckungsrichters im Falle von als unzulässig erklärten Einwendungen wegen offensichtlicher Unbegründetheit und hebt die Notwendigkeit einer Umwandlung in ein Revisionsverfahren hervor.