Urteil Nr. 29529 vom 2024: Berufung gegen das Urteil über die Nichtigerklärung

Das jüngste Urteil Nr. 29529 vom 15. Mai 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Regelung der Fristen zur Berufung im Falle von Urteilen über die Nichtigerklärung dar. Das Urteil des Kassationsgerichts klärt die Modalitäten und Fristen für die Einlegung von Berufung gegen die in Beratung beschlossenen Entscheidungen, ein Thema von großer Bedeutung für die Juristen und die Bürger, die in Strafverfahren involviert sind.

Der Kontext des Urteils

In diesem Fall hatte der Angeklagte N. B. die Entscheidung des Berufungsgerichts in Turin angefochten, das gegen ihn die Nichtigerklärung erklärt hatte. Das Kassationsgericht hat die Frage der Fristen für die Berufung gegen das genannte Urteil geprüft und festgestellt, dass die Frist von fünfzehn Tagen gemäß Art. 585, erster Absatz, Buchst. a), der Strafprozessordnung auch für die Entscheidungen gilt, die im Anschluss an ein Verfahren in Beratung erlassen wurden.

Urteil über die Nichtigerklärung - Frist zur Einlegung der Berufung - Anwendbarkeit der ordentlichen Frist für die im Beratung erlassenen Entscheidungen - Beginn der Frist - Bestimmung. Die Frist zur Berufung gegen das Urteil über die Nichtigerklärung, das nach der Vorverhandlung erlassen wurde, beträgt fünfzehn Tage gemäß Art. 585, erster Absatz, Buchst. a), StPO für die im Anschluss an ein Verfahren in Beratung erlassenen Entscheidungen und beginnt für die anwesenden Parteien mit der Verkündung des begründeten Urteils in der Sitzung oder mit dem Ablauf der gesetzlichen Frist von dreißig Tagen, im Falle einer verspäteten Begründung, die innerhalb dieser Frist eingereicht wurde.

Fristen und Modalitäten der Berufung

Das Urteil stellt klar, dass die Frist zur Berufung mit der Verkündung des begründeten Urteils für die anwesenden Parteien beginnt oder mit dem Ablauf der gesetzlichen Frist von dreißig Tagen im Falle einer verspäteten Begründung. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er genau festlegt, wann die Frist für die Berufung zu laufen beginnt und so mögliche Verwirrungen oder falsche Auslegungen vermeidet.

  • Frist zur Berufung: 15 Tage.
  • Beginn für anwesende Parteien: mit der Verkündung in der Sitzung.
  • Beginn im Falle einer verspäteten Begründung: Ablauf von 30 Tagen.

Fazit

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 29529 vom 2024 eine wichtige Klarstellung zur Frist der Berufung gegen Urteile über die Nichtigerklärung und bekräftigt die Bedeutung der Einhaltung der im Strafprozessgesetz festgelegten Fristen. Dieses Urteil stellt ein nützliches Instrument für Anwälte und Fachleute des Sektors sowie für Bürger dar, die sich in Strafverfahren befinden. Die Klarheit des Rechts ist fundamental, um ein faires Verfahren und den Schutz der Rechte der Angeklagten zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci