Das Urteil Nr. 17055 von 2024 behandelt die Frage der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage eines nicht angefochtenen Mahnbescheids und hebt die Bedeutung der amtlichen Überprüfung missbräuchlicher Klauseln im Vertragsrecht hervor, gemäß der Richtlinie 93/13/EWG.