Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Beschluss Nr. 9333 von 2024: Abrechnung der Kosten im Vollstreckungsverfahren.

Wir analysieren die wichtige Verordnung Nr. 9333 von 2024, die die Kriterien für die Abrechnung der Kosten im Kontext der Zwangsvollstreckung klärt und die Ausschluss der Kriterien 'disputatum' und 'decisum' hervorhebt.