Das kürzliche Urteil des Kassationsgerichts klärt die Kriterien für die Festsetzung der Kosten zugunsten der Zivilpartei im Kontext der Einigung und legt wichtige Richtlinien für die Überweisung an das zuständige Gericht fest.
Wir analysieren die wichtige Verordnung Nr. 9333 von 2024, die die Kriterien für die Abrechnung der Kosten im Kontext der Zwangsvollstreckung klärt und die Ausschluss der Kriterien 'disputatum' und 'decisum' hervorhebt.