Die Verordnung des Kassationsgerichts präzisiert die Grenzen der Befristung von Verträgen im Bildungsbereich und hebt die Unterscheidung zwischen Vertretungen bis zum Ende des Schuljahres und solchen bis zum Ende der Lehrtätigkeit hervor.
In dieser Verordnung werden die Bedingungen für die Anerkennung des persönlichen Zuschusses für versetzte Beamte vertieft, wobei die Bedeutung der geltenden Vorschriften und der Rechte der Arbeitnehmer hervorgehoben wird.
Das Urteil des Kassationsgerichts klärt die Grenzen und Möglichkeiten der Ausübung der Disziplinarmacht im öffentlichen Dienst und unterscheidet zwischen konservativen und ausschließenden Sanktionen. Lassen Sie uns die Einzelheiten und die rechtlichen Implikationen entdecken.