Das Urteil des Kassationsgerichts stellt die Unzulässigkeit des Antrags auf Erstattung der Prozesskosten klar, wenn dieser nach den festgelegten Fristen im Kontext der pandemischen Notfallregelung eingereicht wird.
Die Entscheidung des Kassationsgerichts bietet wichtige Klarstellungen zur Fristenberechnung im Zusammenhang mit der aufgrund der epidemiologischen Notlage angeordneten Aussetzung und sichert das Recht auf Verteidigung des Beklagten.