Eine Vertiefung der Haftung für Schäden durch verwahrte Sachen im Lichte der jüngsten Verfügung des Kassationsgerichts, mit besonderem Augenmerk auf die Pflichten der öffentlichen Verwaltung bei der Instandhaltung der Straßen.
Die Verordnung Nr. 16760 von 2024 klärt die Verantwortung für die Instandhaltungskosten in Eigentumswohnungen und unterstreicht die Rolle des alleinigen Eigentümers im Vergleich zur Eigentümerversammlung.