Haftung der öffentlichen Verwaltung: Analyse des Urteils Cass. civ., Sez. III, Ord. n. 11096 von 2020

Das Urteil Nr. 11096 von 2020 des Kassationsgerichts bietet wichtige Anhaltspunkte zum Verständnis der Haftung der öffentlichen Verwaltung (P.A.) im Falle von Verkehrsunfällen, die durch Anomalien im Straßenbelag verursacht werden. Der vorliegende Fall betrifft G. N. und G. P., die Schadensersatz für die durch einen Sturz verursacht durch ein Loch auf der Straße erlittenen Schäden beantragt haben. Das Gericht hat, indem es die Beschwerde der Geschädigten angenommen hat, einige grundlegende Prinzipien zur zivilrechtlichen Haftung und zu den Aufsichtspflichten klargestellt.

Der Kontext des Urteils

Das Gericht von Perugia hatte zunächst den Antrag auf Schadensersatz abgelehnt und argumentiert, dass der Schaden nicht auf eine intrinsische Gefahrensituation der Straße zurückzuführen sei. Das Kassationsgericht hat jedoch hervorgehoben, dass gemäß Artikel 2051 des Zivilgesetzbuches die Haftung für Schäden, die aus verwahrten Sachen resultieren, vermutet wird, es sei denn, der Verwahrer kann nachweisen, dass er alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung des Schadens getroffen hat.

  • Die P.A. ist verpflichtet, Straßen zu warten und zu kontrollieren, wie im Artikel 14 des Straßenkodex festgelegt.
  • Im Falle eines Schadens liegt es an der P.A., nachzuweisen, dass sie diese Pflichten sorgfältig erfüllt hat.
  • Der Geschädigte muss den kausalen Zusammenhang zwischen dem erlittenen Schaden und der verwahrten Sache nachweisen, jedoch nicht das Vorhandensein einer Gefahr.
Die Haftung der P.A. ist verschärft, da sie nachweisen muss, dass sie alle geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung von Gefahrensituationen getroffen hat.

Die angewandten rechtlichen Prinzipien

Das Gericht hat bestätigt, dass der Verwahrer im Falle eines Sturzes, der durch eine Straßenanomalie verursacht wurde, nachweisen muss, dass er die notwendigen Überprüfungen und Wartungen durchgeführt hat. Wenn er nicht in der Lage ist, einen Nachweis über diese Sorgfalt zu erbringen, liegt die Haftung für die Schäden bei der P.A. Dieses Prinzip, das durch die Rechtsprechung gefestigt ist, basiert auf der Idee, die Bürger vor Gefahren durch mangelhafte Wartung der Straßen zu schützen.

Zusammenfassend hat das Gericht eine Rückweisung an das Gericht von Perugia für eine erneute Prüfung angeordnet und die Bedeutung der korrekten Anwendung der Prinzipien der zivilrechtlichen Haftung im Bereich der Verwahrung hervorgehoben.

Fazit

Das Urteil Nr. 11096 von 2020 ist eine wichtige Bestätigung der Haftung der P.A. für Schäden, die durch schlecht gewartete Straßen verursacht werden. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer angemessenen Wartung der öffentlichen Infrastruktur und die Pflicht der P.A., die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter, und dieses Urteil stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte der Bürger im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung dar.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci