Wir analysieren die recente Verordnung Nr. 20922 von 2024, die die Frage der passiven Solidarität bei den Honoraren für Anwälte klärt und die Bedeutung der einheitlichen rechtlichen Leistung auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten hervorhebt.
Anwaltsvergütungen passive Solidarität Rechtsdienstleistungen Zivilrecht