Berufliche Vergütungen und passive Solidarität: Kommentar zur Verordnung Nr. 20922 von 2024

Die kürzlich ergangene Verordnung Nr. 20922 vom 26. Juli 2024, erlassen vom Kassationsgericht, hat wichtige Fragen zu den beruflichen Vergütungen von Anwälten und ihrer Verpflichtung in Bezug auf Leistungen an mehrere Parteien aufgeworfen. Dieses Urteil klärt die Vermutung der passiven Solidarität im Kontext der rechtlichen Dienstleistungen und deren Bedeutung für die Fachkräfte des Sektors.

Der Kontext des Urteils

In dem untersuchten Fall hat das Gericht entschieden, dass die passive Solidarität auf die Vergütungen angewendet wird, die für rechtliche Dienstleistungen an mehrere Personen geschuldet werden, auch wenn die Mandate formal getrennt sind. Das bedeutet, dass, wenn ein Anwalt mehrere Mandanten mit identischen Positionen unterstützt, die Leistung als einheitlich angesehen werden kann, wodurch alle Mandanten für die Zahlung der Vergütung verantwortlich werden.

Berufliche Vergütungen - Mehrsubjektive Verpflichtung in Bezug auf die Leistung des Anwalts - Passive Solidarität - Vorliegen - Fallgestaltung. Im Hinblick auf die beruflichen Vergütungen von Anwälten gilt die Vermutung der passiven Solidarität für die Zahlung der Vergütungen, die dem Fachmann geschuldet werden, der mehrere Parteien unterstützt, die, obwohl sie formal voneinander unabhängige Mandate haben, eine identische Position einnehmen, die es ermöglicht, die erbrachte rechtliche Dienstleistung als wesentlich einheitlich zu qualifizieren; dies gilt auch für außergerichtliche Leistungen (im vorliegenden Fall Unterstützung bei der Erstellung eines Vertrags).

Praktische Implikationen für Anwälte

Dieses Urteil hat verschiedene Auswirkungen auf Anwälte und ihre Mandanten. Insbesondere hebt es die Bedeutung hervor, die Natur der erbrachten rechtlichen Dienstleistung zu berücksichtigen. Zu den wichtigsten Implikationen zählen:

  • Die Notwendigkeit, die Mandate und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Parteien zu klären.
  • Die Möglichkeit für den Anwalt, die Zahlung der Vergütung von einem beliebigen Mandanten zu verlangen, ohne die spezifische Beteiligung jedes Einzelnen an der Leistung nachweisen zu müssen.
  • Die Relevanz der einheitlichen Leistung auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten, wie der Vertragsgestaltung.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 20922 von 2024 einen wichtigen Schritt in der Definition der Verantwortung der Mandanten gegenüber den Anwälten dar. Die passive Solidarität, wie vom Gericht festgelegt, sollte nicht nur im Kontext von Gerichtsverfahren, sondern auch im außergerichtlichen Bereich berücksichtigt werden, was die beruflichen Dynamiken und die Beziehungen zwischen Anwälten und Mandanten beeinflusst. Daher ist es für Anwälte von grundlegender Bedeutung, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um die Mandate zu verwalten und ein klares Verständnis der Verantwortlichkeiten seitens ihrer Mandanten zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci