Die recente Entscheidung des Oberlandesgerichts Turin bietet wichtige Denkanstöße zur Regelung des Leihvertrags, insbesondere hinsichtlich seiner Dauer und der Nutzungsbedingungen durch den Entleiher.
Wir analysieren die Verordnung Nr. 21317 vom 30. Juli 2024, die das Verhältnis zwischen Rücktritt und Vertragsauflösung klärt und die Nicht-Neuheit der Klage auf Vertragsauflösung im Vergleich zum rechtmäßigen Rücktritt hervorhebt.