Die Verordnung Nr. 18351 von 2024 klärt das Regime der aufschiebenden Bedingungen in Verträgen und hebt die Folgen des Ausbleibens der Erfüllung solcher Bedingungen sowie das Prinzip der Unwirksamkeit des Vertrags hervor.
aufschiebende Bedingungen Kassation Unwirksamkeit des Vertrags Urteil 18351 Zivilrecht