Wir analysieren das Urteil Nr. 20270 aus dem Jahr 2022, das die Autonomie der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem fehlenden schriftlichen Vorankündigung und dem Fehlen einer Genehmigung für Bauvorhaben in Erdbebengebieten klärt und die Voraussetzungen und Unterschiede zwischen den beiden Tatbeständen hervorhebt.