Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Beschluss Nr. 19659 von 2024: Die Nichtigkeit der Mitteilung über die Aussetzung des Bevollmächtigten.

Die Anordnung des Berufungsgerichts von Palermo vom 17. Juli 2024 klärt die Folgen der freiwilligen Aussetzung für die Bevollmächtigten und hebt die Nichtigkeit der Zustellung des Rechtsmittels sowie deren Auswirkungen im Zivilprozessrecht hervor.