Erfahren Sie, wie die jüngste Verordnung des Kassationsgerichts die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich der bezahlten Pausen und des Ausgleichsruhezeit klärt und spezifische Beweislasten für Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten festlegt.
Ausgleichsruhe Beweislast private Überwachung Recht auf Pause Verordnung Nr. 8626