Das Recht auf bezahlte Pausen gemäß der Verordnung Nr. 8626 von 2024: Eine eingehende Analyse

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 8626 vom 2. April 2024 hat wichtige Fragen zum Recht auf bezahlte Pausen und zum Ausgleichsruhezeit für Arbeitnehmer aufgeworfen, insbesondere für die Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten. Diese Regelung klärt einige grundlegende legislative und rechtsprechende Aspekte und wirft Licht auf die Verantwortlichkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit Arbeitsunterbrechungen.

Der rechtliche Rahmen

Das Recht auf bezahlte Pausen ist im Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 66 von 2003 vorgesehen, welches festlegt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine Pause während ihrer Arbeitszeit haben. Insbesondere für die Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten gibt der nationale Tarifvertrag (c.c.n.l.) spezifische Hinweise zu diesem Recht. Die vorliegende Verordnung hebt die Bedeutung dieses Rechts hervor und erklärt, dass der Arbeitnehmer im Falle der Nichtinanspruchnahme der Pause Anspruch auf eine Ausgleichsruhezeit hat.

Beweislast und Verantwortung

Ein besonders bedeutsamer Aspekt der Verordnung betrifft die Beweislast. Der Arbeitnehmer, der sein Recht auf Ausgleichsruhezeit geltend machen möchte, muss nachweisen, dass er mehr als sechs aufeinanderfolgende Stunden ohne Inanspruchnahme der bezahlten Pause gearbeitet hat. Dies stellt ein wesentliches Faktum für seine Klage dar.

  • Der Arbeitnehmer muss die verlängerte Arbeitsleistung ohne Pause nachweisen.
  • Der Arbeitgeber hingegen hat die Beweislast zu zeigen, dass er die Inanspruchnahme der Pause ermöglicht hat oder dass er alternative Ausgleichsruhezeiten gewährt hat.
Recht auf Pause gemäß Art. 8 des Gesetzesdekrets Nr. 66 von 2003 - Nichtinanspruchnahme - c.c.n.l. für die Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten - Recht auf Ausgleichsruhezeit - Beweislast - Begriffs- und Erlöschensfakten - Verteilung. Im Falle der Nichtinanspruchnahme der bezahlten Pause gemäß Art. 8, Absatz 1, des Gesetzesdekrets Nr. 66 von 2003 und für die Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten, geregelt durch Art. 74 des c.c.n.l. vom 2. Mai 2006 und vom 8. April 2013, da dies das Recht auf eine Ausgleichsruhezeit für die Unmöglichkeit der Inanspruchnahme der Pause während der Arbeitszeit vorsieht, auch mit den dort vorgesehenen alternativen Modalitäten, hat der Arbeitnehmer, der auf Anerkennung dieses Rechts klagt, die Beweislast für die Erbringung einer täglichen Tätigkeit von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Stunden ohne Inanspruchnahme der bezahlten Pause, während der Arbeitgeber die Beweislast für die Tatsache trägt, dass diese gemäß den oben genannten alternativen Modalitäten oder der vorgesehenen Ausgleichsruhezeiten in Ersatz in Anspruch genommen wurde.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 8626 von 2024 eine wichtige Klarstellung im Bereich der Rechte der Arbeitnehmer dar. Sie bekräftigt die Bedeutung des Rechts auf bezahlte Pausen und der Ausgleichsruhezeit und hebt das Gleichgewicht der Beweislast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hervor. Das Wissen um diese Rechte und Pflichten ist für alle Arbeitnehmer von grundlegender Bedeutung, insbesondere für diejenigen, die in spezifischen Sektoren wie der privaten Sicherheit tätig sind, wo die Arbeitsdynamik komplex sein kann.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci