Die Verordnung Nr. 15847 von 2024 klärt die Kriterien der Unterlegenheit im Falle einer Entscheidung über die Unzulässigkeit der Berufung und hebt die Auswirkungen auf die Verurteilung zu den Gerichtskosten und die Auslegung von Art. 92 ZPO hervor.
Art. 92 ZPO Beschluss Nr. 15847 von 2024 Prozesskosten Rechtsprechung Unzulässigkeit Verlust