Das recente Urteil Nr. 19921 von 2024 stellt klar, dass das Versäumnis, das Datum der Beschlussfassung in einem Sanktionsbeschluss anzugeben, nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses selbst führt und Anregungen zur Disziplinarverfahren in den Gesundheitsberufen bietet.
Die Verordnung Nr. 18651 von 2024 klärt die Zuständigkeit der Zentralen Kommission für Gesundheitsberufe in Streitigkeiten über die Wahlen der Biologenordnungen und prüft die Einhaltung der italienischen Verfassung.