Kommentar zu dem Urteil Nr. 19921 vom 2024: Disziplinarmaßnahmen im Gesundheitswesen

Das Urteil Nr. 19921 vom 19. Juli 2024, erlassen vom Kassationsgericht, behandelt eine entscheidende Frage bezüglich der disziplinarischen Maßnahmen, die gegen Angehörige der Gesundheitsberufe verhängt werden. Insbesondere wird die Bedeutung der korrekten Ausarbeitung der disziplinarischen Maßnahmen und die Konsequenzen einer möglichen Unterlassung grundlegender Informationen hervorgehoben.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betrifft F. (A. F.) gegen O. (S. E. A.), in dem die Zentrale Kommission für Gesundheitsberufe eine disziplinarische Maßnahme verhängt hatte. Der Hauptvorwurf bezog sich auf das Fehlen des Datums der Beschlussfassung im disziplinarischen Maßnahmenbeschluss. Dieser Aspekt hat Fragen zur Gültigkeit des Beschlusses selbst aufgeworfen.

Disziplinarische Maßnahme gegen einen Angehörigen des Gesundheitsberufs - Fehlende Angabe des Datums der Beschlussfassung im disziplinarischen Maßnahmenbeschluss - Nichtigkeit des Beschlusses - Ausschluss - Grundlage - Fallkonstellation. Die unterlassene Angabe des Datums der Verhängung der Maßnahme in der Entscheidung gegen den Angehörigen des Gesundheitsberufs führt nicht zur Nichtigkeit, gemäß Art. 47 des d.P.R. Nr. 221 von 1950, sofern im Beschluss festgestellt wird, dass die Maßnahme im Rahmen der mündlichen Verhandlung erlassen wurde, da die genannte Bestimmung nicht zwischen dem Zeitpunkt der Beschlussfassung und dem Zeitpunkt der Ausarbeitung der Entscheidung unterscheidet, die, auch im Hinblick auf Art. 46 desselben d.P.R., wonach der Tenor im Protokoll festgehalten wird, daher in der Regel als identisch angesehen werden müssen.

Analyse der Entscheidung

Das Gericht hat mit seiner Anordnung klargestellt, dass das Fehlen des Datums der Beschlussfassung im disziplinarischen Maßnahmenbeschluss nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses selbst führt. Dies steht im Einklang mit den Bestimmungen der Artikel 46 und 47 des d.P.R. Nr. 221 von 1950, die die disziplinarischen Maßnahmen im Gesundheitswesen regeln. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Überlegung, dass der Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Zeitpunkt der Ausarbeitung des Beschlusses im Allgemeinen identisch sind.

Auf diese Weise betont das Gericht die Notwendigkeit, die Funktionalität und Wirksamkeit des disziplinarischen Verfahrens zu gewährleisten, und zu verhindern, dass kleine bürokratische Unterlassungen den gesamten Prozess gefährden. Dieser Ansatz ist grundlegend, um die Rechte der Angehörigen des Gesundheitsberufs zu schützen, ohne die Seriosität der disziplinarischen Maßnahmen zu gefährden.

Fazit

Das Urteil Nr. 19921 vom 2024 bietet wichtige Denkanstöße zum Funktionieren der disziplinarischen Verfahren im Gesundheitswesen. Es bekräftigt, dass, obwohl die Form und die Richtigkeit der Maßnahmen von grundlegender Bedeutung sind, es entscheidend ist, dass solche Verfahren nicht zu einem Hindernis für die Gerechtigkeit werden. Die Gesundheitsberufe müssen hohe Standards der Verantwortung wahren, aber es ist ebenso wichtig, dass die Verfahrensgarantien respektiert werden, um ein gerechtes Gleichgewicht zwischen Disziplin und Recht auf Verteidigung zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci