Wir erkunden die kürzliche Verordnung des Kassationsgerichts, die die Informationspflichten Dritter im Falle der Pfändung von Beträgen, die für lokale Behörden bestimmt sind, klärt und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen im Hinblick auf die Kassenführung hervorhebt.