Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Zuständigkeit des Friedensrichters bei Gläubigeransprüchen: Kommentar zur Verfügung Nr. 15639 von 2024.

Die Verordnung Nr. 15639 von 2024 des Kassationsgerichts klärt die Zuständigkeit des Gerichts in Bezug auf die Forderungen im Mietrecht und schließt die Zuständigkeit des Friedensrichters auch für Beträge unter fünftausend Euro aus.