Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Verordnung Nr. 10348 von 2024: die Verjährungsfrist bei Sanktionen für Finanzintermediation.

Die Verordnung Nr. 10348 von 2024 des Kassationsgerichts klärt die Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist für Verwaltungsstrafen im Bereich der Finanzvermittlung und legt eine wichtige Unterscheidung zwischen den Regelungen fest.