Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Beschluss Nr. 10505 von 2024: Genehmigte, aber nicht homologierte Radaranlagen, Rechtswidrigkeit der Feststellung.

Analyse der aktuellen Verordnung Nr. 10505 von 2024, die die Rechtswidrigkeit der Geschwindigkeitsmessung durch genehmigte, aber nicht homologierte Geschwindigkeitsmessgeräte klarstellt und die Bedeutung der ordnungsgemäßen Homologation der Messinstrumente hervorhebt.