Das recente Urteil Nr. 11351 von 2024 klärt die Rechte des als insolvent erklärten Steuerpflichtigen in Bezug auf die Anfechtung von Steuerbescheiden und hebt die Bedeutung der Legitimierung auch nach der Einstellung der Tätigkeit hervor.
Wir analysieren die Verordnung Nr. 8823 von 2024, die die Anforderungen für die Zustellung von Steuerbescheiden und die Pflicht des Zustellers bei absoluter Unauffindbarkeit des Steuerpflichtigen umreißt.