Verordnung Nr. 8823 von 2024: Klarstellungen zur Zustellung von Steuerbescheiden im Falle von Nichterreichbarkeit

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 8823 vom 3. April 2024, herausgegeben vom Kassationsgericht, bietet wichtige Klarstellungen zur Zustellungsverfahren von Steuerbescheiden in Fällen absoluter Nichterreichbarkeit des Steuerpflichtigen. Dieser Aspekt ist entscheidend, um die Rechte des Steuerpflichtigen zu wahren und die Wirksamkeit der Steuerakte zu gewährleisten.

Der Normative Kontext

Die maßgebliche Norm ist das d.P.R. Nr. 600 von 1973, insbesondere Artikel 60, Absatz 1, lit. e), der die Zustellmodalitäten für Personen regelt, die als nichterreichbar gelten. Die vorliegende Verordnung stellt klar, dass der Zusteller oder der Gerichtsvollzieher vor der Zustellung Nachforschungen anstellen muss, um zu überprüfen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr seinen Wohnsitz oder sein Büro in der Gemeinde hat, in der er steuerlich gemeldet war.

  • Obligatorische preventive Nachforschungen
  • Überprüfung der absoluten Nichterreichbarkeit
  • Inhalt der Zustellung

Die Bedeutung des Leitsatzes

Zustellung gemäß Artikel 60, Absatz 1, lit. e), des d.P.R. Nr. 600 von 1973 - Voraussetzungen - Absolute Nichterreichbarkeit - Prevenive Nachforschungen des Zustellers - Inhalt. Im Hinblick auf die Zustellung von Steuerakten muss der Zusteller oder der Gerichtsvollzieher, bevor er die Zustellung gemäß den vorgesehenen Modalitäten für die "absolut Nichterreichbaren" gemäß Artikel 60, Absatz 1, lit. e), des d.P.R. Nr. 600 von 1973 durchführt, anstelle der Regelung nach Artikel 140 ZPO Nachforschungen anstellen, um zu überprüfen, dass der Steuerpflichtige weder einen Wohnsitz noch ein Büro oder ein Unternehmen in der Gemeinde hat, in der er steuerlich gemeldet war.

Dieser Leitsatz hebt die Bedeutung eines sorgfältigen Vorgehens seitens des Zustellers hervor. Es reicht nicht aus, die bloße Nichterreichbarkeit zu erklären, um eine Zustellung vorzunehmen. Die Verordnung verlangt eine konkrete Überprüfung, um festzustellen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr in der Gemeinde der Registrierung anwesend ist. Dies stellt einen grundlegenden Schritt dar, um das Recht des Steuerpflichtigen auf Verteidigung zu gewährleisten und zu vermeiden, dass Zustellungen ungültig sind, wenn sie nicht durch angemessene Nachforschungen unterstützt werden.

Fazit

Zusammenfassend dient die Verordnung Nr. 8823 von 2024 als Mahnung für alle Rechtsträger und zuständigen Behörden. Die korrekte Anwendung der Vorschriften zur Zustellung von Steuerakten ist unerlässlich, um die Verfahrensgarantien zu wahren. Das Kassationsgericht bekräftigt mit dieser Entscheidung die Wichtigkeit einer sorgfältigen Bewertung der Situation des Steuerpflichtigen, bevor Maßnahmen ergriffen werden, und legt damit den Schwerpunkt auf die Notwendigkeit einer fairen und transparenten Justiz im steuerlichen Bereich.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci