Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 26805 von 2023 klärt die Bedingungen für den Ausschluss von Erdboden und Gesteinsmaterial aus dem Abfallregime und hebt die Bedeutung des Begriffs 'derselbe Standort' für die Wiederverwendung von Materialien hervor. Lassen Sie uns die rechtlichen Auswirkungen dieser Entscheidung erkunden.