Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zu Urteil Nr. 18881 von 2024: Zuständigkeitsregelung und Verspätung der Einrede.

Das Urteil Nr. 18881 von 2024 klärt die Grenzen der Befugnisse des Richters in Bezug auf die Zuständigkeit und hebt die Bedeutung der Fristgerechtigkeit bei der Einrede der Unzuständigkeit sowie die anwendbaren Rechtsprinzipien hervor.