Die Verordnung des Kassationsgerichts präzisiert die Grenzen der Befristung von Verträgen im Bildungsbereich und hebt die Unterscheidung zwischen Vertretungen bis zum Ende des Schuljahres und solchen bis zum Ende der Lehrtätigkeit hervor.
Befristete Verträge Kassation Missbrauch von Verträgen Rechtsprechung Schulpersonal